Leistungsnachweis für den Entlastungsbetrag – kostenlos als PDF
Tragen Sie die Einsätze eines Monats ein und laden Sie einen übersichtlichen Leistungsnachweis mit Unterschriftsfeldern für die Pflegekasse herunter. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung Ihrer Daten.
So erstellen Sie einen Leistungsnachweis für die Pflegekasse
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, erhalten von der Pflegekasse den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Er ist zweckgebunden: Erstattet werden Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag – zum Beispiel Haushaltshilfe, Begleitung zum Einkaufen, Alltagsbegleitung oder die Entlastung pflegender Angehöriger.
Damit die Pflegekasse erstatten kann, braucht sie nachvollziehbare Belege. Zettel ohne Uhrzeit oder ohne Angabe der Leistung führen oft zu Rückfragen. Ein sauberer Leistungsnachweis spart Ihnen und der betreuten Person Zeit und Ärger.
Schritt für Schritt
- Name und Adresse der betreuten Person sowie Ihre eigenen Angaben eintragen.
- Den Monat wählen und für jeden Einsatz Datum, Beginn, Ende und Art der Leistung erfassen.
- Optional Ihren Stundensatz angeben – dann berechnet der Generator Beträge und Summe.
- PDF herunterladen, ausdrucken und von Ihnen sowie der betreuten Person oder deren Vertretung unterschreiben lassen.
- Den Nachweis zusammen mit der Rechnung bei der Pflegekasse einreichen – oder direkt mit ihr abrechnen, wenn eine Abtretungserklärung vorliegt.
Wichtig zu wissen
Welche Angebote anerkannt sind und welche Nachweise verlangt werden, regelt jedes Bundesland selbst; manche Pflegekassen haben eigene Formulare. Fragen Sie im Zweifel bei der Pflegekasse nach. Der Generator ist ein Hilfsmittel und keine Rechts- oder Sozialberatung.
Jeden Monat automatisch statt von Hand
Mit caredesk24.eu entsteht der Leistungsnachweis direkt aus Ihren Einsatzberichten – inklusive Unterschrift der Klientin auf dem Smartphone und Rechnung mit GiroCode.
Kostenlos startenHäufige Fragen
Wofür brauche ich einen Leistungsnachweis für die Pflegekasse?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad, die zu Hause leben, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Die Pflegekasse erstattet damit Kosten für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – gegen Nachweis, wann, wie lange und welche Leistung erbracht wurde.
Welche Angaben gehören in den Nachweis?
Üblich sind Name, Geburtsdatum und Versichertennummer der betreuten Person, der Leistungserbringer mit seiner Anerkennung, Datum, Beginn und Ende jedes Einsatzes, die Art der Leistung, die Dauer, gegebenenfalls Stundensatz und Betrag sowie Unterschriften. Einzelne Pflegekassen verlangen eigene Formulare.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Die Angaben werden nur verwendet, um das PDF zu erzeugen, und danach verworfen. Wir zählen lediglich, wie oft ein Nachweis erstellt wurde – ohne Inhalte und ohne IP-Adresse.
Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn er nicht genutzt wird?
Nicht genutzte Beträge werden innerhalb des Kalenderjahres angespart. Was am Jahresende übrig ist, kann bis zum 30. Juni des Folgejahres noch verwendet werden. Reichen Sie die Nachweise am besten monatlich ein.
Ist der Nachweis eine Garantie für die Erstattung?
Nein. Ob und in welcher Höhe erstattet wird, entscheidet die Pflegekasse; Voraussetzung ist unter anderem, dass das Angebot nach Landesrecht anerkannt ist. Der Generator hilft Ihnen, die Leistungen vollständig und übersichtlich zu dokumentieren.